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Ryanair - Flugverspätung, Flugausfall, Entschädigung, Kompensation

Ryanair - Flugverspätung über 3 Stunden oder Flugausfall ohne Vorabinformation? Ob Geschäftsreise oder Urlaub – eine Verspätung oder ein Ausfall ist immer ärgerlich. Wussten Sie, dass Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Entschädigung von der Fluggesellschaft haben? Laut Statistiken wissen 86 % der Reisenden nichts davon und verzichten so auf berechtigte Ausgleichszahlungen. Das muss nicht sein. Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.

Welche Entschädigung kann ich erhalten?


Die Höhe der finanziellen Entschädigung hängt von der Entfernung zwischen Abflug- und Ankunftsort ab, wenn ein Flug ohne vorherige Information mindestens 14 Tage im Voraus annulliert oder sich bei der Ankunft um mehr als 3 Stunden verspätet. Wenn der Flug die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments erfüllt, unterscheiden wir drei Stufen der möglichen Entschädigung:


Entfernungen und Entschädigungshöhen:


  1. Bis 1 500 Kilometer – Entschädigung 250,- € / Person
  2. Von 1 500 bis 3 500 Kilometer – Entschädigung 400,- € / Person
  3. Ü ber 3 500 Kilometer – Entschädigung 300,- € oder 600,- € / Person


Weitere Informationen zur Anspruchsprüfung finden Sie auf unserer Website in den Artikeln Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung oder  Wann habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung.



Fluggesellschaft RYANAIR


Sie glauben, dass Ihnen eine Entschädigung von Ryanair zusteht? Kontaktieren Sie uns!


Zweifeln Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung oder -annullierung haben? Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns! Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung.


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