Haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall?
Wenn die Dienstleistung, für die Sie bezahlt haben, nicht vollständig erbracht wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.
Das gilt auch für den Luftverkehr: Wenn Sie ein Flugticket gekauft haben, haben Sie das Recht, Ihre Reise reibungslos abzuschließen. Treten jedoch Komplikationen auf, kann ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung bestehen — unter bestimmten Bedingungen.
Auch wenn die Fluggesellschaft Sie nicht ausdrücklich darüber informiert, bestehen Ihre Rechte.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen einfach und klar, wann Ihnen eine Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung zusteht.
Ihr Flug hatte Verspätung? Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
✔ Ihr Flug erreichte das Endziel mehr als 3 Stunden später als geplant.
Beispiel: Ihr Flug von Bratislava nach Málaga sollte um 13:50 Uhr landen, kam jedoch aufgrund eines technischen Fehlers erst um 17:00 Uhr an – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
✔ Die Verspätung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht, wie:
- plötzlich schlechtes Wetter (Sturm, Nebel, starker Wind),
- Naturkatastrophen,
- Streiks von Flughafenpersonal oder Flugsicherung,
- zivile Unruhen oder Terroranschläge.
✔ Die Fluggesellschaft ist in der EU registriert (einschließlich Island, Norwegen und der Schweiz) oder der Flug startet in der EU.
Ihr Flug wurde annulliert? Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Die Bedingungen ähneln denen bei Verspätungen, mit einem wichtigen Unterschied:
✔ Die Annullierung war nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.
✔ Die Fluggesellschaft ist in der EU registriert oder der Flug startet aus der EU.
✔ Sie wurden nicht rechtzeitig informiert:
- Bei Information mehr als 14 Tage vor Abflug besteht kein Anspruch.
- Bei Information 7 bis 14 Tage vor Abflug, ohne dass ein alternativer Flug max. 2 Stunden früher angeboten wurde, besteht Anspruch.
- Bei Information weniger als 7 Tage vor Abflug, ohne dass ein alternativer Flug max. 1 Stunde früher angeboten wurde, besteht Anspruch.
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