Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug
Reisen kann schon stressig genug sein, ohne dass man den Zug wechseln muss. Manchmal ist es jedoch unvermeidlich, denn es gibt keine direkte Verbindung zwischen zwei Zielen auf der Welt. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie einen Flug verpassen (oder dessen Annullierung/Verspätung) und den anderen verpassen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie in einem solchen Fall jedoch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Leider sind sich viele Reisende dessen nicht bewusst, und die Fluggesellschaften sparen oft an der Entschädigung. Lassen Sie uns diese Gewohnheit auf den Müllhaufen der Geschichte verbannen. Keine Sorge, wir werden Ihnen bei Ihrer Forderung helfen.
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung?
Der rechtliche Rahmen für die finanzielle Entschädigung ist die Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für ein System zur Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen. Sie brauchen keine Broschüren zu lesen, das haben wir für Sie getan.
Kurz gesagt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, haben Sie unbestreitbar Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für die Annullierung. Wie lauten diese?
Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, sollten Sie sich unbedingt an uns wenden. Wir finden alles heraus, was relevant ist, und kümmern uns, wenn nötig, um Ihre Rechte.
Extra-Tipp: Wenn Sie beide Flüge unter einer Reservierung gebucht haben und den Anschlussflug verpassen, muss die Fluggesellschaft auf eigene Kosten eine alternative Verbindung und gegebenenfalls eine Unterkunft bereitstellen und bezahlen.
Tipp: Ein konkretes Beispiel.
„Maja hat einen Flug von Košice nach Wien und dann weiter nach Brüssel in einer einzigen Buchung gekauft. Allerdings gab es technische Komplikationen im Flugzeug in KE, die eine sofortige Lösung erforderten.
Der ursprüngliche Abflug von Košice war für 09:30 Uhr, von Wien für 11:30 Uhr und die Ankunft in Brüssel für 14:00 Uhr geplant. Die technischen Probleme wurden relativ früh gelöst, um 10:15 Uhr war Maja bereits in Košice abgeflogen, aber in Wien verpasste sie den Anschlussflug und der Ersatzflug ging erst um 15:30 Uhr. Sie landete nach sechs Uhr in Brüssel. Sie kam also mehr als drei Stunden nach ihrer ursprünglich geplanten Ankunftszeit an ihrem Zielort an und hatte daher Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Die Entfernung zwischen Košice und Brüssel (einschließlich eines Zwischenstopps in Wien) beträgt weniger als 1.500 Kilometer, so dass die Entschädigung 250 € beträgt.