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Flugverspätung und Entschädigung bis zu 600 €

Eine Verspätung ist nie angenehm. Vor allem, wenn es sich um den Abflug oder die Ankunft eines Flugzeugs handelt. Es kann Ihre Pläne durchkreuzen und Ihren Urlaub möglicherweise erheblich verkomplizieren. Leider hat jeder, der regelmäßig verreist, schon einmal eine ähnliche Situation erlebt. Aber wussten Sie, dass Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn Ihr Flug verspätet ist? Viele Menschen haben keine Ahnung davon und bringen sich so um die ihnen zustehende finanzielle Entschädigung. Doch das gehört der Vergangenheit an. Wir helfen Ihnen, Ihr Recht einzufordern.

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen?

Der rechtliche Rahmen für die finanzielle Entschädigung ist die Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für eine Regelung zur Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen. Keine Sorge, wir werden Sie nicht mit Paragraphen und Gesetzen langweilen.

Einfach ausgedrückt: Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie unbestreitbar Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätungen. Welche Bedingungen sind das?

1. Die Verspätung selbst darf nicht auf äußere Umstände zurückzuführen sein, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entziehen - schlechtes Wetter, Naturkatastrophen, Streiks des Personals, schlechte politische Lage
2. Der betreffende Flug kommt mehr als drei Stunden später als die ursprünglich geplante Ankunftszeit am Zielort an
3. Die betreibende Luftfahrtgesellschaft ist in einem EU-Mitgliedstaat (einschließlich Island, Norwegen und der Schweiz) registriert oder fliegt von einem Flughafen in einem solchen Land ab

Wenn alle drei Bedingungen auf Ihren verspäteten Flug zutreffen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Und mit der Hilfe unserer erfahrenen Experten können Sie sie bekommen.

Tipp: Ein konkretes Beispiel.

„Janka hatte ein Ticket von Wien nach Paris gekauft. Der ursprüngliche Abflug um 15:20 Uhr wurde jedoch wegen technischer Probleme auf 18:00 Uhr verschoben, also fast drei Stunden später. Zum jetzigen Zeitpunkt hat Janka noch keinen Anspruch auf Entschädigung.

Der spätere Abflug wirkte sich jedoch auch auf die Ankunft in Paris aus, die von ursprünglich 17:20 Uhr auf 20:30 Uhr verschoben wurde. Das bedeutet, dass die Verspätung am Zielort drei Stunden und zehn Minuten beträgt. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Da der Flug weniger als 1 500 Kilometer lang war, hatte Janka Anspruch auf 250 Euro. Und mit unserem Unternehmen hat sie die bekommen.“

Höhe des finanziellen Ausgleichs

Die Höhe des finanziellen Ausgleichs richtet sich nach der Entfernung zwischen dem Abfahrts- und dem Ankunftsort.

250 €

bis zu 1500 Kilometer

450 €

1500 bis 3500 Kilometer

600 €

über 3500 Kilometer

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung

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