Annullierter Flug und Entschädigung
Wurde schon einmal ein Flug um die so genannte Zwölf-Uhr-Stunde gestrichen? Wenn ja, dann haben Sie wahrscheinlich keine guten Erinnerungen an diese Erfahrung. Kein Wunder, denn Flugannullierungen können Ihren Urlaub oder Ihre Geschäftsreise sehr kompliziert machen. Es gibt jedoch Fälle, in denen Sie bei einer Annullierung Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Doch nur ein kleiner Prozentsatz der Reisenden weiß das. Wir verfügen jedoch über langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Unser Team von Fachleuten setzt sich für Sie und Ihre Rechte ein.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie einen Anschlussflug verpasst haben?
Der rechtliche Rahmen für die finanzielle Entschädigung heißt Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für eine Regelung zur Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen. Wir haben diese Richtlinie in der Hand.
Kurz gesagt: Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie unbestreitbar Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn Sie einen Anschlussflug verpassen. Wie lauten diese?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden alle Einzelheiten Ihres Fluges prüfen und Ihre Rechte verteidigen.
Tipp: Ein konkretes Beispiel.
„Peter wartete am Flughafen in London auf seinen Flug nach New York. Aufgrund eines unerwarteten technischen Defekts am Flugzeug schaffte er es jedoch nicht. Der Flug wurde gestrichen.
Die Fluggesellschaft hatte keine Möglichkeit, ihn rechtzeitig zu informieren, da sie das Ereignis nicht vorhersehen konnte. Doch das muss Peter nicht beunruhigen, denn er hat Anspruch auf Entschädigung.
Und da New York mehr als 3.500 Kilometer von London entfernt ist, betrug der Betrag 600 Euro.