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Wann Ihnen keine Entschädigung für Flugverspätung zusteht

Ein verspäteter oder annullierter Flug kann unfair erscheinen, bedeutet aber nicht immer Anspruch auf Entschädigung. Der Luftverkehr ist komplex und wird häufig durch Wetter, Streiks oder Sicherheitsprobleme beeinflusst, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Dennoch lohnt es sich, Ihre Rechte zu prüfen – möglicherweise haben Sie Anspruch auf andere Unterstützungsleistungen.

Wann Ihnen keine Entschädigung für Flugverspätung zusteht

Sie haben nicht immer Anspruch auf Entschädigung. Wann haftet die Fluggesellschaft nicht?


Werfen wir einen genaueren Blick auf Situationen, in denen Sie keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung nach einer Flugannullierung oder Verspätung haben.


Wann haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung?


✔ Der Flug wurde aufgrund außergewöhnlicher Umstände außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft verspätet – zum Beispiel:

  • plötzlich verschlechterte Wetterbedingungen (Sturm, Nebel, starke Winde),
  • Naturkatastrophe,
  • Streik von Flughafen- oder Flugsicherungspersonal,
  • zivile Unruhen, Gewalt oder ein Terroranschlag am Abflug- oder Ankunftsort.

✔ Die Ankunft am Endziel verzögerte sich um weniger als drei Stunden – zum Beispiel: Wenn Ihre geplante Ankunftszeit 13:00 Uhr war, Sie aber um 15:59 Uhr gelandet sind, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004.

✔ Die Fluggesellschaft ist nicht in der Europäischen Union registriert – in diesem Fall gilt die EU-Verordnung nicht.


Was gilt bei Flugannullierungen?


Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn:

✔ Der Flug aufgrund von Umständen annulliert wurde, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft lagen (z. B. schlechtes Wetter, Naturkatastrophen, Streiks usw.).

✔ Die Fluggesellschaft nicht in der EU registriert ist.

✔ Die Fluggesellschaft Sie rechtzeitig über die Annullierung informiert hat:

  • mindestens 14 Tage vor Abflug, oder
  • 7 bis 14 Tage vor Abflug, und Ihnen ein alternativer Flug angeboten wurde, der höchstens 2 Stunden früher als der ursprüngliche Flug startet, oder
  • weniger als 7 Tage vor Abflug, und Ihnen ein alternativer Flug angeboten wurde, der höchstens 1 Stunde früher startet.

Nicht sicher, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben?

Kontaktieren Sie uns einfach. Überprüfen Sie Ihren Flug schnell und unkompliziert mit unserer Anwendung – wenn Ihnen eine Entschädigung zusteht, kümmern wir uns um alles. Ohne Risiko und mit menschlichem Ansatz.


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